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Basel II

In den Richtlinien der sich im Konsultationsprozess befindlichen "Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung" des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, wird unter dem Kurz-Begriff "Basler Akkord" die gesamte Thematik der risikoorientierten Firmenkundenkreditpolitik für Banken und Unternehmen subsummiert, d.h. dass die Kreditinstitute für risikobehaftetere Firmenkredite mehr Eigenkapital vorhalten müssen als für risikoärmere.

Nach BASEL I galt für jedes Kreditengagement einer Bank einheitlich 8% Eigenkapital, gemessen am Kreditvolumen, für die mit dem Engagement verbundenen Kreditausfallrisiken zu hinterlegen.

Mit BASEL II wurde eine Individualisierung des Ausfallrisikos eingeführt. Somit gilt für jedes Engagement individuell und in Abhängigkeit des zu quantifizierenden Kreditausfallrisikos die höhe der Eigenmittelhinterlegung zu hinterlegen.
Da die Kreditinstitute dieses Risiko an die Unternehmen weitergeben, gewinnt das Rating der Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Daraus resultieren letztendlich die Kreditkonditionen und Finanzierungskosten für die Unternehmen.

Einfacher ausgedrückt:
Die Kreditvergabe wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer transparenter und finden nach festgelegten Kriterien statt.

Gut vorbereitete und in ihrer Struktur gut aufgestellte Unternehmen werden durch Ratings Vorteile erhalten.
Die weniger gut vorbereiteten Unternehmen werden sich nicht mehr auf persönliche Beziehungen oder über Jahre gepflegte Kontakte zu Kreditgebern verlassen können und erhalten entweder gar keine oder nur zu teuren Bedingungen die benötigten Kredite.




BASEL III

Vollständigkeitshalber soll hier noch auf BASEL III kurz hingewiesen werden, das aufgrund der letzten Immobilien-, Finanz- und Wirtschaftskrise formuliert wurde.

Hierbei geht es um das Ziel, die Finanzwelt zu stabilisieren und weniger anfällig für Krisen aufzustellen. Im September 2010 wurde für die Kreditinstute die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern beschlossen.

Die Auswirkung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen wird derart sein, dass noch genauer geprüft wird, wem ein Bankendarlehen zugesprochen wird. Daraus folgt eine noch gründlicherere Vorbereitung der Unternehmen, bevor das Gespräch mit der Bank aufgenommen werden sollte.